1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen Angebote und Verträge über unsere Dienstleistungen und Warenlieferungen, auch wenn hierzu im Ein­zelfall nicht darauf Bezug genommen wird.Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von bei­den Vertragspartnern schriftlich anerkannt wurden.Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die gesetz­lichen Bestimmungen, insbesondere des BGB und HGB.

2. Lieferung, Verzug, Abrufaufträge

Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung. Alle genannten Liefertermine verstehen sich als Vorbehaltstermine und gelten vorbehaltlich der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Bei Verzug hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz, auf Vornahme eines Deckungskaufes oder auf Rücktritt vom Vertrag. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
Teillieferungen sind in allen Teilen zulässig. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den unerfüllten Teil des Auftrages.
Unvorhergesehene Lieferungshindernisse im Falle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und eine weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Ansprüche auf Schadensersatz, Deckungskauf oder Nachlieferung sind ausgeschlossen.
Abrufaufträge sind verbindliche Aufträge, bei denen lediglich Menge und Termin der einzelnen Teillieferungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht festgelegt sind. Abrufaufträge müssen spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Auftrages abgenommen werden. Bei Nichtabnahme erfolgt nach Ablauf der vorgenannten Frist eine automatische Auslieferung der Restmenge. Alle Produkte werden ohne Leuchtmittel ausgeliefert (mit Ausnahme LED). Auf Bestellung liefern wir diese selbstverständlich mit.

3. Zusicherung von Eigenschaften
Aussagen und Hinweise zu bestimmten Eigenschaf­ten und/oder zur Eignung der Ware zu einem be­stimmten Verwendungszweck sind nur verbindlich, wenn sie aus­drücklich schriftlich bei Vertragsab­schluss als Zusiche­rung bezeichnet werden.

4. Versand und Gefahrenübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zuge­schickt, so geht mit ihrer Aushändigung an den Versand­beauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werks, die Gefahr auf den Kunden über, unab-hängig davon, wie der Transport erfolgt oder wer die Frachtko­sten trägt. Alle Transporte erfolgen grundsätz-lich auf Rechnung des Kunden. Der Abschluss einer Trans­portver­sicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk ohne Verpackungs- und Versandkosten, zzgl. der jeweils gültigen ge­setz­lichen Umsatzsteuer (MwSt.).
Verpackungs- und Versandkosten werden entsprechend dem Aufwand zusätzlich berechnet.

Erhöhen sich für uns nach Vertragsabschluss die Ein­kaufspreise, so können die Mehraufwendungen zusätz­lich zum Auftragswarenwert entsprechend unseren je­weils gültigen Bedingungen in Rechnung gestellt wer­den.

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich immer ohne Rück­sicht auf evtl. Mängelrügen sofort ohne Abzug fällig. Pri­vate Kunden sowie alle Erstbesteller müssen den Rech­nungsbetrag immer in Vorkasse auf eines der Geschäfts­konten vorab überweisen. In allen anderen Fällen behal­ten wir uns das Recht vor, individuelle Ab­weichungen da­von, Skonti oder abweichende Zahlungs­bedingungen einzuräumen. Diese sind dann nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gültig.

Teillieferungen sind in allen Teilen zulässig. Jede Teillief­erung gilt als besonderes Geschäft und bleibt ohne Ein­fluss auf den unerfüllten Teil des Auftrages.

Unvorhergesehene Lieferungshindernisse im Falle höher­er Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transport­schwierigkeit­en usw. berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und eine weitere an­ge­messene Zeit hin­aus zu schieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Ansprüche auf Schadenser­satz, Deckungskauf oder Nachlieferung sind ausge­schlossen.

Abrufaufträge sind verbindliche Aufträge, bei denen le­diglich Menge und Termin der einzelnen Teillieferun­gen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht festge­legt sind. Abrufaufträge müssen spätestens in­nerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Auftrages abge­nom­men werden. Bei Nichtabnahme erfolgt nach Ab­lauf der vorgenannten Frist eine automatische Aus­lieferung und Rechnungslegung für die der Restmenge.

LED-Leuchten werden grundsätzlich mit der bestellten LED-Konfiguration geliefert, alle anderen Leuchten oder sonstigen Produkte werden ohne Leuchtmittel ausgeliefert. Auf Bestellung liefern wir diese selbst­verständlich mit.

Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.

Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche For­de­rungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Zah­lungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an wel­chem wir über den Rechnungsbetrag auf einem unserer Konten verfügen können. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren erhoben, die zusammen mit dem Rech­nungsbetrag fällig und zu begleichen sind.

Darüber hinaus werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten und das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, auch wenn der Kauf­preis für besonders bezeichnete Forderungen bereits bezahlt sein sollte. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehören­den Waren, steht uns ein Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbe­halts­waren zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbei­tung zu. Die Forderung des Kunden aus einem Weiter­verkauf der Vorbehaltswaren werden von vorn­herein an uns abgetreten, unabhängig davon, ob die Waren in veränder­tem oder unverändertem Zustand oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wer­den.

Der Kunde ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltswa­ren nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die entspre­chende Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns über­geht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbe­haltswa­ren (z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereig­nung usw.) ist er nicht berechtigt. Der Kunde ist ver­pflichtet, die Abtretung seinen Kunden, auf Ver­langen, bekannt zu geben.

Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen unse­res Kunden uns gegenüber sind wir darüber hinaus berech­tigt, aufgrund des Eigentumsvorbehaltes, die geliefer­ten Waren auch ohne Gerichtsurteil jederzeit zur Sicherung unserer Forderungen zu entfernen. Der Kunde gestattet unwiderruflich das Betreten der Räu­me, in denen sich die Waren befinden. Die Herausga­be der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vor­be­haltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen.

7. Sachmängel, Gewährleistungsansprüche, sons­tige Schadensersatzansprüche
Die Geltendmachung von Mängel- und Gewährleis­tungsansprüchen setzt voraus, dass unser Kunde seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeoblie­gen­hei­ten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Ist der Leistungsgegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleis­tungsans­prüche des Kunden nachzubessern oder Er­satz zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln jedoch spätes­tens 5 Tage nach Entgegennahme, bei nicht er­kennba­ren Mängeln unver­züglich nach Erkennen, schriftlich per Postweg mitgeteilt werden.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Ge­ringe Abweichungen in Farbton, Form und Position sind ferti­gungstechnisch bedingt und deshalb kein Grund für Bean­standungen. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem End­produkt. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 24 Monate nach dem die Ware unser Werk verlassen hat.
Schlagen Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen fehl, so hat der Kunde unter Ausschluss jeglicher wei­ter ge­hen­der Ansprüche ein Rücktrittsrecht. Eine wei­ter gehen­de Haftung für Mangelfolgeschäden ist aus­ge­schlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahr­lässigkeit zur Last fällt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungs­verl­etzung, aus Verschulden bei Vertrags­abschluss und aus unerlaubter Handlung werden aus­ge­schlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

Nimmt der Kunde an der von uns gelieferten Ware Veränderungen vor, die nicht bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurden oder wird die gelieferte Ware nicht sachgerecht oder zweckentsprechend ver­wandt, so erlöschen von diesem Zeitpunkt an Gewähr­leistungs- oder Schadensersatzansprüche, die uns ge­gen­über gestellt werden könnten.

8. Rücknahme aus Kulanz
Rücknahme von Waren außerhalb der Mängelgewähr­lei­st­ung werden nur dann akzeptiert, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Verpackungs- und Ver­sand­kosten sind vom Kunden zu übernehmen. Wir be­rechnen eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Netto­warenwertes. Sind Mängel an der zurück genommenen Ware im Haftungsbereich des Kunden entstanden und von uns zu beseitigen, so sind die hierfür entstandenen Kosten zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr vom Kunden zu bezahlen. Mängel am Verpackungsmaterial sind hiervon ausgeschlossen.

9. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
An Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, die von uns zur Verfügung gestellt werden, um einen Vertragsabschluss anzubahnen, vorzubereiten oder abzuwickeln, behalten wir uns sämtliche Eigentums­- und Urheberrechte sowie auch sonstige Schutzrechte vor, soweit diese bestehen. Erstellen wir im Auftrag des Kunden einen Kostenvoranschlag mit (oder ohne) Leistungsverzeichnis ohne entsprechende vorausge­gan­gene Ausschreibung des Auftraggebers, so unter­liegt dieses Leistungsverzeichnis ebenfalls dem Urheberrecht. Eine weiter gehende Verwendung des Leistungsverzeichnisses ist nur nach vorliegender schriftlicher Zustimmung durch uns möglich. Unautorisierte Verwendungen werden strafrechtlich verfolgt und mit dem doppelten Honorarsatz für Ingenieurdienstleistungen abgerechnet. Kommt es nicht zu einem Vertragsabschluss, sind sämtliche Unter­lagen auf unsere Anfrage hin, unverzüglich zurückzugeben und eigene Kopien des Kunden (insbesondere in digitaler oder Schriftform) zu ver­nich­ten; die Kosten für die Erstellung des Leistungsver­zeich­nisses werden in voller Höhe berechnet.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtun­gen aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Ent­stehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechts­streitigkei­ten ist Berlin, der Sitz der Firma BRAUN Lighting­ Solutions GmbH oder der BRAUN Lighting Solutions e.K, die die Waren herstellen.

11. Ergänzende Bestimmungen
Die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse der Leistungen der Elektroindustrie gelten, soweit nicht in den vorliegenden Bestimmungen etwas ande­res bestimmt ist, ergänzend.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen oder Verein­barungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedin­gungen und Vereinbarungen eines Vertrages.

BRAUN Lighting Solutions e.K.
Nunsdorfer Ring 2-10
12277 Berlin
Geschäftsführer: André Braun

Inhaber: André Braun
Stand: 2019-11-15